Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB / Vertragsbedingungen

1. Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der BFit24 Gruppe inkl. M&M Family Fitness GmbH, BFit24 Ostholstein GmbH, CityFit Lübeck GmbH, BFit24 Henstedt-Ulzburg GmbH, u.a. (nachfolgend Betreiber) mit den Mitgliedern sowie für gestellte Anträge auf Mitgliedschaft soweit nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit einem Unternehmen der BFit24 Gruppe (s.o.) abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Fitnessstudios der Gruppe berechtigt sind oder online / im Studio einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben.

2. Vertragsabschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds oder seiner Erziehungsberechtigten zustande.

Die BFit24 Gruppe kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist. Dazu gehören Vertragsverletzungen des Mitglieds, bzw. des Antragstellers in der Vergangenheit (bspw. Zahlungsverzug; Verhalten, sonstige Vertragsverletzungen, etc.), die eine Kündigung der Mitgliedschaft durch ein Unternehmen der BFit24 Gruppe nach sich gezogen haben.

3. Vertragsabschluss online

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen u.ä.“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die BFit24 Gruppe speichert die erforderlichen Daten wie Vertragstext, Beiträge, u.ä. und sendet die die notwendigen Informationen per E-Mail zu. Die BFit24 Gruppe kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist. Dazu gehören Vertragsverletzungen des Mitglieds, bzw. des Antragstellers in der Vergangenheit (bspw. Zahlungsverzug; Verhalten, sonstige Vertragsverletzungen, etc.), die eine Kündigung der Mitgliedschaft durch ein Unternehmen der BFit24 Gruppe nach sich gezogen haben. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

4. Zutrittskarte und Nutzung

Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine Zutrittskarte, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios. Die Karte ist ausschließlich persönlich zu nutzen. Das Nutzen durch einen Dritten ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vertragsbedingungen und hat Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied zur Folge. Eine Nutzung der Studios ohne die individuelle Zutrittskarte ist nicht möglich. Ein Verlust der Mitgliedskarte ist sofort an das Studio zu melden (E-Mail oder Telefon). Erst nach Meldung des Verlusts und der entsprechend erfolgten Sperrung der Karte durch die BFit24 Gruppe ist das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung befreit. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist kostenpflichtig

5. Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied Zutritt zum genannten Studio. Die Nutzung weitere Studios der BFit24 Gruppe muss separat vereinbart werden. Die Nutzung durch das Mitglied ist während der Öffnungszeiten des gewählten Studios möglich, ggf. vorhandenen zeitliche Einschränkungen (bspw. im Schülertarif) sind zu beachten. Der Großteil der Studios ist 24h/7 Tage geöffnet, jedoch kann es in einzelnen Studios aufgrund gesetzlicher oder örtlicher Gegebenheiten Einschränkungen geben. Im vereinbarten Beitrag sind Sonderleistungen nur enthalten, wenn die ausdrücklich vereinbart wurden (Vertragsbestandteil, Online-Bestätigung, etc.).

Die BFit24 Gruppe kann im Einzelfall Studios für eine kurze Zeit, bspw. aufgrund Renovierungsarbeiten, gesetzlicher Vorschriften, Veranstaltungen, o.ä. schließen. Die Sperrungen werden mindestens eine Woche vor Beginn auf der Webseite bekannt gegeben. Einen Anspruch auf Minderung der Beitragsleistung ergibt sich dadurch nicht.

6. Weisungen

Das Trainerpersonal ist berechtigt den Kunden Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegender oder wiederholter Missachtung von Anweisungen behält sich der der Betreiber ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Liegt der Kündigungsgrund im Verhalten eines Mitglieds wird der Betreiber einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 250 geltend machen. Gegen Nachweis kann auch ein höherer Schadenersatz geltend gemacht werden. Die hier genannten Bedingungen und ggf. ausgehängte Hausordnungen oder Aushänge im Studio sind zu beachten.

7. Mitgliedsbeiträge und Zahlungen

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, am 2., spätestens am 5. eines Monats abgebucht. Soweit eine Trainings- oder Servicepauschale vereinbart ist, wird diese zusätzlich zum entsprechenden Monatsbeitrag abgebucht (½ jährlich). Für Verträge ohne Bankeinzug (SEPA-Mandat) wird eine zusätzliche Gebühr von €5,00 monatlich fällig. Für eine vorvertragliche Nutzung werden anteilige Beiträge fällig, die mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht werden.

8. Kameraüberwachung und Verhalten zu Nicht-Personalzeiten

Zu allen Zeiten kann die Anlage zur Sicherheit per Kamera überwacht werden (inkl. Aufzeichnung). Die Mitglieder haben Zugang zu den Einrichtungen durch die Mitgliedskarte/Zutrittskarte (kodierte Magnetkarte). Eine durchgängige Fernüberwachung erfolgt nicht. Das Mitglied trainiert auch in den personalfreien Zeiten auf eigene Verantwortung. Das Mitglied sollte daher schwere Übungen insbesondere im Freihantelbereich in den personalfreien Zeiten aus Sicherheitsgründen immer mit einem Trainingspartner gemeinsam ausführen.

9. Kommunikation

Notwendige Änderungen der Vertragsdaten und andere Kommunikation erfolgt im Standardfall via E-Mail. Das Mitglied erklärt sich mit der Nutzung von E-Mail für jegliche Kommunikation (bspw. Mahnungen, Kündigungen, etc.) einverstanden

10. Preisanpassungen

Der Betreiber behält sich vor, bei Bedarf zum 01. Januar eines Jahres Beitragsanpassungen um 1,- € pro Monat durchzuführen. Diese Beitragsanpassung erfolgt, um den allgemeinen Preisanstieg auszugleichen. Bei MwSt.-Erhöhungen steigt der Beitrag um die Erhöhung, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt sich aus diesen Beitragsanpassungen nicht.

11. Zahlungsverzug und Inkasso

Bei Zahlungsverzug behält sich die BFit24 Gruppe vor, die Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Zu diesen Kosten gehören bspw. Verzugszinsen, Anwaltskosten, Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren, u.ä. – Die BFit24 Gruppe arbeitet mit Inkassounternehmen zusammen. Insbesondere bei unfruchtbarer Mahnung verkauft die BFit24 Gruppe die Forderungen an sog. Factoring-Unternehmen. Sind monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die BFit24 Gruppe berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die BFit24 Gruppe berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen (im Allgemeinen die verbleibenden Monatsbeiträge bis Ende der regulären Laufzeit zzgl. der ausstehenden Beträge und der o.g. Kosten der Rechtsverfolgung)

12. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung / Kündigung

Der Vertrag hat zunächst die angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 1 Monat. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit bei der BFit24 Gruppe in Schriftform eingehen. Die Kündigung ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Dies kann postalisch oder per E-Mail an die offiziellen Studioadressen (BFit24.de) erfolgen.

13. Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BFit24 Gruppe bzw. ihre Mitgliedsunternehmen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dann beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der BFit24 Gruppe und ihrer Mitgliedsunternehmen. Für den Verlust von Wertgegenständen des Kunden in den Studios wird nicht gehaftet.

14. Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die BFit24 Gruppe ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

15. Änderungen der AGB

Die BFit24 Gruppe kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Zu den Hauptleistungspflichten gehören bspw. die Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die BFit24 Gruppe wird das Mitglied über ggf. notwendige Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach in Kenntnis Setzung zu widersprechen. Es wird dann gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen ohne Widerspruch wirksam werden.

16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.